Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 19.02.2020 - 5 O 104/19 |
Volltextveröffentlichung
- versicherungsrechtsiegen.de
Krankenversicherung - Wirksamkeit Prämienerhöhung - fehlerhafte Begründung
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Keine Unwirksamkeit der Beitragserhöhung bei fehlerhafter Begründung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17
Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung
Auszug aus LG Wiesbaden, 19.02.2020 - 5 O 104/19
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 19.12.2018 Az.: IV ZR 255/17) hat entschieden, dass der Versicherer bei einer Krankenversicherung, in der sein ordentliches Kündigungsrecht gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen ist, zu einer Neufestsetzung der Prämien gemäß § 203 Abs. 2 S. 1 VVG nur berechtigt ist, sofern unter anderem ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat.Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 19.12.2018 Az.: IV ZR 255/17) hat hierzu ausgeführt, dass es zwar Zielrichtung der Vorschrift sei, dass der Versicherungsnehmer so informiert werden müsse, dass er entscheiden könne, ob er den Tarif wechselt oder das Vertragsverhältnis beendet, doch werde mit dieser Vorschrift nicht bezweckt, dass der Versicherungsnehmer durch die Mitteilungen in die Lage versetzt werden muss die Beitragsanpassung auf ihre Richtigkeit oder auch nur Plausibilität zu überprüfen.
Der Regelungsgehalt sollte lediglich statt wie bisher dispositiv halb zwingend ausgestaltet werden (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 19.12.2018-Az: IV ZR 255/17).
- OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 7 U 237/18
Krankenversicherung: Beweisbeschluss im Zusammenhang mit einer Beitragserhöhung
Auszug aus LG Wiesbaden, 19.02.2020 - 5 O 104/19
Zu Recht weist das Oberlandesgericht Stuttgart ((Az.: 7 U 237/18) darauf hin, dass dann, wenn der Gesetzgeber beabsichtigt hätte, dass der Versicherer für jede Beobachtungseinheit und jeden Tarif getrennt standardmäßig die Höhe der Veränderung des auslösenden Faktors oder gar bezogen auf den einzelnen Versicherungsnehmer die wichtigsten Gründe angeben müsse, er eine solche gravierende Änderung der Pflichten des Versicherers in der Gesetzesbegründung aufgeführt hätte. - BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15
Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der …
Auszug aus LG Wiesbaden, 19.02.2020 - 5 O 104/19
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 9.12.2015 (Az.: IV ZR 272/15) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kläger die Möglichkeit gehabt hätte, die Plausibilität der statistischen Nachweise durch einen eigenen Sachverständigen überprüfen zu lassen. - BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09
Stromnetznutzungsentgelt IV
Auszug aus LG Wiesbaden, 19.02.2020 - 5 O 104/19
Der Kläger ist im Hinblick auf den von ihm geltend gemachten Bereicherungsanspruch gemäß § 812 Absatz 1 S. 1 1. Alt. BGB für die vermeintliche Unwirksamkeit der Prämienanpassung nach vollständiger Zahlung der erhöhten Beiträge ohne einen erklärten, die Erfüllung hindernden Vorbehalt beweisbelastet (BGH NJW 2011, 212) Der Kläger hätte demzufolge im Rahmen einer sekundären Darlegungslast darlegen müssen, inwiefern die von der Beklagten vorgelegten Berechnungsbögen (Anlage IBB 2) unrichtig sein sollen. - OLG Celle, 20.08.2018 - 8 U 57/18
Anforderungen an die Mitteilung der Gründe einer Prämienanpassung in der privaten …
Auszug aus LG Wiesbaden, 19.02.2020 - 5 O 104/19
Das OLG Celle (Urteil vom 20.8.2018-Az.: 8U 57 / 18, MDR 2018, 1315) führt hierzu aus, dass eine Richtigkeitsprüfung dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer aufgrund der versicherungsmathematischen Komplexität auch bei Kenntnis sämtlicher Faktoren und Kennzahlen nicht möglich sei, zumal er noch nicht einmal die Faktoren und Kennzahlen selbst überprüfen könne.
- LG München I, 30.11.2023 - 12 S 8899/23
Erfolglose Klage gegen Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung
Ebenso sieht es das LG Wiesbaden im Urteil vom 19.02.2020, Az. 5 O 104/19 (BeckRS 2020, 4385, Rn. 48).